Seitenbereiche

Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze 2025

© Goss Vitalij - stock.adobe.com

Mindestlohn

Zum 1.1.2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn von € 12,41 auf € 12,82 angehoben. Der Betrag gilt brutto und pro Zeitstunde. Bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit wird ab Januar 2025 ein Bruttomonatslohn von mindestens (12,82 x 173,33 Arbeitsstunden =) € 2.222,09 erreicht.

Dynamische Geringfügigkeitsgrenze

Seit Oktober 2022 bemisst sich die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen an der Mindestlohnhöhe (dynamische Geringfügigkeitsgrenze). Für 2025 beträgt die Verdienstgrenze € 556,00. Dies entspricht einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen.

Besonderheiten bei Minijobber

Für die Einhaltung der Verdienstgrenzen für Minijobber müssen ab 1.1.2025 die Arbeitszeiten angepasst werden. Möglich sind (€ 556,00 dividiert durch € 12,82 =) 43,37 Stunden im Monat. Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit im Arbeitsvertrag dokumentiert sein. Sonst gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes/TzBfG eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, was unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohns regelmäßig zur Überschreitung der Verdienstgrenzen führen würde.

Höherer Einstiegslohn für Midijobber

Die untere Betragsgrenze für Midijobber beträgt seit 1.1.2025 € 556,01. Die obere Betragsgrenze in Höhe von € 2.000,00 bleibt unverändert.

Stand: 17. Dezember 2024

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Waldbronn unterstützen wir neben der klassischen Steuerberatung unsere Mandanten in der Unternehmensberatung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und bei der Gründung. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns online via Kontaktformular!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.